Zuchtbuch

          

 

      Einige unbedingte Notwendigkeiten für die

      Erhaltungszucht der Belgischen Bartkaninchen:

 

 

 

 


1. Kaninchen ohne TätoNr. können nicht ins zentrale Zuchtbuch eingetragen werden, auch deren Nachkommen können keine TätoNr. erhalten und sind somit für die Erhaltungszucht wertlos.

2. Erwerben Sie nur Tiere von seriösen, möglichst organisierten Züchtern, die Ihnen problemlos „echte“ und nachvollziehbare, aussagekräftige Abstammungsnachweise übergeben können. Im Zweifel ist ein Abgleich mit dem Zuchtbuchführer/Zuchtbuch ratsam. Insbesondere, wenn es sich um Tiere mit ausländischer TätoNr. handelt. Verbindlich sind nur Zuchtbuchauszüge. Eigenerklärungen der Verkäufer müssen mit diesen übereinstimmen.

3. Alle Würfe und alle Jungtiere müssen gemeldet werden, auch dann, wenn sie nicht wie erwartet aussehen.

4. Gelegentlich vorkommende fehlfarbige Jungtiere sind ebenfalls zu melden, jedoch  zur Weiterzucht nicht zugelassen.

5. Bei Tieren, die ein Fremd-Täto tragen ,sollten Sie vor dem Erwerb über unseren Zuchtbuchführer eine Inzuchtberechnung erfragen. Das bewahrt Sie  u. U. vor unliebsamen Erlebnissen. Dieser Service steht auf Wunsch jedem Vereinsmitglied zur Verfügung.

6. Geben Sie niemals untätowierte Tiere ab.

 

Auch -  oder gerade – in der Erhaltungszucht gibt es noch spannende Dinge zu erforschen, die züchterische Entscheidungs – und Handlungsfreiheit bleibt dabei erhalten. Schließlich gibt es auch Wettbewerbe (Ausstellungen).

Systematische Zucht verlangt aber gewisse für alle verbindliche Regeln  und Verantwortung für alle (Mit)Züchter.

Das gilt erst recht für die Erhaltungszucht, in der letztlich alle Tiere in Deutschland und im Ausland von den gleichen Ausgangstieren abstammen !