ZDRK Neuzucht

 

Inge Frasch Genter Bartkaninchen: Expertenwissen Rassekaninchen
      

29. November 2012
Noch vor nicht allzu langer Zeit stand diese alte französisch-belgische Kaninchenrasse kurz vor dem Aussterben. Ihren Erhalt haben die Bartkaninchen der Tatsache zu verdanken, dass sie in den letzen Jahren mit ihrer einzgartigen Erscheinung viele Hobby- und Leistungszüchter begeistern konnten. 2011 wurde schließlich die Neuzucht der offiziell als Genter Bartkaninchen bezeichneten Rasse ZDRK genehmigt. Und damit begann ihr Erfolgskurs. In diesem ausführlichen Rasseporträt finden Sie alles Wichtige zu - Herkunft und Geschichte - Genetik und Vererbung - Farbe, Haarkleid und Körperform - Musterbeschreibung und Standards - Zucht und Entwicklung - Artgerechte Haltung und Fütterung - Gesundheit und Pflege

Über die Autorin:
Inge Frasch ist gebürtige Österreicherin und studierte in Salzburg Biologie und Erdwissenschaften. Seit 2000 züchtet sie Rote Neuseeländer und seit 2004 Bartkaninchen. Sie war von 2006 bis 2009 die Initiatorin des Neuzuchtverfahrens für Bartkaninchen in Österreich. Heute lebt sie in Niederbayern und widmet sich weiter der Zucht dieser wunderbaren Kaninchenrasse.

  

 

          

ZDRK Neuzuchtverfahren für das Bartkaninchen

 

 

 

ZDRK-Standardkomission zu Neuzuchten    

Bericht im RKZ vom 23.3.2011 (das Copyright für den Text liegt bei dem ZDRK)

Link zu RKZ-Forum obere Zeile anklicken oder als PDF anzeigen

 

Voraussetzung für die Zulassung und Anerkennung von Neu- und Nachzuchten

Die Zulassung einer Neu- bzw. Nachzucht einer Kaninchenrasse für Ausstellungen des ZDRK hat zwangsläufig nicht die Anerkennung der Rasse im Standard des ZDRK zur folge, sondern hierfür sind die Bedingungen des anhängenden Merkblattes zu erfüllen. Weiterhin finden Sie die Voraussetzungen für die Zulassung von Neu- und Nachzuchten. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann eine Kaninchenrasse in zu den Standardrassen mit aufgenommen werden. Die Aufnahme in den Standard bedeutet aber nicht, dass eine Kaninchenrasse auch zwangsläufig dann für immer im Standard verbleibt. Hierfür sind ebenfalls die Bedingungen aus dem Merkblatt zu erfüllen. 

Die Voraussetzungen für Zulassung, Anerkennung und der weitere Fortbestand als Standardrasse erfordert erhebliche Anstrengungen von den Bartkaninchenzüchtern, insbesondere da nur die Tiere bei den Bundes- sowie Landesausstellungen berücksichtigt werden. Um dieses Ziel zu erreichen sind gemeinsame Anstregungen aller Bartkaninchenzüchter in Deutschland gefragt. Wir haben nun den Weg der Anerkennung des Bartkaninchens eingeschlagen und müssen diesen auch erfolgreich abschliessen. Dies verlangt in den nächsten Jahren ein koordinierte Bartkaninchenzucht über alle Vereine und Organisationen hinweg sowie erfolgreiche Ausstellungen auf Landes- und Bundesebene. Nur gemeinsam ist dieses Ziel zu erreichen. 

Merkblatt für die Standardkommissionen der Landesverbände für Neuzüchtungen und Nachzuchten gemäß §§ 12 und 13 AAB

Achtung: seit Mitte Juli 2011 wurde die Bedingung für die Zulassung zur Neuzucht dahingehend erweitert, dass mindestens 5 Jahre Rassekaninchen gezüchtet und ausgestellt wurden und zwar in einem ZDRK-Verein oder einer vergleichbaren Organisation. Dies bedeutet, dass Züchter die im ZDRK organisiert sind und davor auch im BDK gezüchtet und ausgestellt haben und dies in einem Zeitraum von mind. 5 Jahren, auch einen Antrag auf Neuzuchtung des Genter Bartkaninchen bei ihrem Landesverband stellen können!

 

Ausstellungsbestimmungen für Neu- und Nachzuchten:

 

AAB § 4

Neuzüchtungendürfen nur auf Landes- oder Bundes-Kaninchenschauen bzw. auf Landesrammler- oder Bundes-Rammlerschauen – nicht aber auf Landes-Jungtierschauen und Landes-Jugend- bzw. Landes-Jugend-Jungtier-Schauen - bewertet werden. Sie dürfen ebenfalls auf Landes-Clubschauen bewertet werden, sofern für das gleiche Zuchtjahr keine Landesschau oder Landes-Rammlerschau stattfindet; in diesem Fall sind alle Zuchten zugelassen und zur Beteiligung aufgerufen, die eine entsprechende Züchtungsgenehmigung des Landesverbandes haben. Über die Vorstellung von zugelassenen Neuzüchtungen (vgl. § 12) auf anderen Schauen – einschließlich der Landes-Jungtierschauen und Landes-Jugend- bzw. Landes-Jugend-Jungtier-Schauen -, und zwar ohne Bewertung, entscheiden die Landesverbände; eine entsprechende Genehmigung ist vorzulegen.

Neuzüchtungen, die von der Standardkommission zugelassen wurden, sowie Rassen und Farbenschläge, die von der Standardkommission anerkannt und neu in den Standard aufgenommen wurden, können aberkannt werden und ihre Zulassung zu den Aus­stellungen verlieren, sofern nach einer Dauer von fünf Jahren keine weitere Verbreitung festgestellt wurde bzw. falls diese Tiere auf  Ausstellungen nicht entsprechend vorgestellt wurden. Dies gilt analog auch für bereits bestehende Rassen.

 

AAB § 12

Neuzüchtungen und Nachzuchten unterliegen der Genehmigung des betreffenden Landesverbandes in Absprache mit der ZDRK-Standardkommission. Tiere aus Neuzüchtungen und Nachzuchten haben vor dem Vereinszeichen ein "N" zu tragen. (Dies bedeutet, dass alle Bartkaninchen die für Ausstellungen vorgesehen sind, im ZDRK-Verein zu registrieren sind und mit dieser Nummer auch im Stammbuch des Erhaltungszuchtvereins geführt werden)

Mit der Anmeldung von Neuzüchtungen und Nachzuchten zur Ausstellung sind eine Kopie der Genehmigung durch den Landesverband und eine Musterbeschreibung einzureichen.

Die Bewertung erfolgt anhand der vorgelegten Musterbeschreibung mit Prädikat und Hilfspunkten - entsprechend der Jungtierbewertung; sie muss von zwei amtierenden Preisrichtern durchgeführt werden.

 

Genehmigung einer Neu- bzw. Nachzüchtung für den antragstellenden Züchter

Nur die ZDRK-Züchter können bei ZDRK-Austellungen ausstellen, die eine Antrag auf Neu- bzw. Nachzüchtungen über ihren Verein und den Kreisverband bei dem Landesverband beantragt haben und dieser vom Landesverband genehmigt worden ist. Die Auflagen bei einer Genehmigung finden Sie in dem anhängenden Formular.

Formular für Genehmigung einer Neu-/Nachzucht

Antrag für die Genehmigung / Zulassung einer Neuzüchtung / Nachzucht (AAB §§ 4, 12, 13

 

 

Standardbeschreibung für das Bartkaninchen

Bitte lesen Sie sich die Standardbestimmungen des ZDRK durch und überprüfen Sie ihren Zuchtbestand daraufhin. Nur wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie aussicht auf eine Bewertung ihres Bartkaninchens. Bitte denken Sie daran, dass nur Kaninchen die auf Bundesschauen ausgestellt werden auch entsprechend bei der Anerkennung der Rasse berücksichtigt werden.

Entwurf Standardbeschreibung des Bartkaninchens ZDRK vom 16.3.2011

 

 


Anmerkung:
In dem Zeitraum von 2006 bis Ende 2010 wurde vom ZDRK ein Moratorium (Aufschub) festgelegt, dass keine Neu- bzw. Nachzuchtanträge gestellt werden können zur Aufnahme von weitere Kaninchenrassen im Deutschen Rassekaninchenstandard. Deshalb haben sich die Bartkaninchenzüchter in Deutschland im BDK (Bund Deutscher Kaninchenzüchter) organisiert, der die Bartkaninchen bereits anerkannt hatte. In anderen Europäischen Ländern wie Österreich, Belgien und Luxemburg bestand nicht dieses Moratorium und das Bartkaninchen ist in diesen Ländern bereits in den Rassestandard aufgenommen. Seit dem 1.1.2011 können nun Anträge auf Neu- bzw. Nachzucht beim ZDRK gestellt werden. Problematik dabei ist, dass viele Bartkaninchenzüchter nur eine Kaninchenrasse züchten und deshalb keine Notwendigkeit hatten sich im ZDRK in der Vergangenheit zu organisieren, da das Bartkaninchen als Rassekaninchen dort nicht zugelassen ist. Somit ist ein Widerspruch entstanden, dass die Voraussetzungen für einen Neu- bzw. Nachzuchtantrag von diesen Züchtern nicht erbracht wird, obwohl diese vom züchterischen Standpunkt her alle Voraussetzungen erfüllen. All diese Züchter müssen nun weitere 5 Jahre in einem ZDRK-Verein züchten ohne dass sie eine Zuchterlaubnis vom ZDRK dafür bekommen. Damit wird ein sehr großes züchterisches Potenzial für die nächsten Jahre auf ZDRK-Ausstellungen nicht zur Verfügung stehen. Und die geforderten Wurfmeldungen die Voraussetzung für die Aufnahme in den Standard sind, müssen durch die wenigen Züchter erbracht werden, die den Bedingungen des ZDRK entsprechen. Nur sehr wenige Züchter erfüllen die ZDRK-Voraussetzungen!

Seit Mitte Juni 2011 ist das Bartkaninchen nun im ZDRK für die Neuzucht zugelassen und die "zugelassenen" Antragsteller können in den nächsten 5 Jahren Bartkaninchen  auf den Bundesschauen ausstellen. Sollten die für die Neuzucht erforderlichen Kriterien in den nächsten 5 Jahren erfüllt werden, so kann das Bartkaninchen auch in den ZDRK Rassestandard übernommen werden.  

 

Von den Mitgliedern des Erhaltungszuchtvereins für das Belgische Bartkaninchen, die auch in einem ZDRK-Verein organisiert sind, wurden Anträge zur Nachzucht über Verein, Kreis- und Landesverband an die ZDRK-Standardkommission in den Monaten April/Mai 2011 gestellt. Es wurde das normale Antragsformular, ein formloser Antrag/Begründung sowie ein Vorschlag für die Muster-/Standardbeschreibung eingereicht.  

Seit der Zulassung des Bartkaninchens für die Neuzucht (siehe ZDRK.Mitteilung) wird nur noch das normal Antragsformular benötigt, das von dem Verein bestätigt werden und an den Kreis- bzw. Landesverband weitergeleitet werden muss. Die Genehmigung zur Neuzucht und Ausstellung bei den Bundesschauen erteilt der Landesverband, der sich auch vorbehält die Angaben sowie die Zuchtanlagen zu überprüfen! Prüfen Sie vor der Antragsstellung, dass Sie auch die geforderten Voraussetzung des ZDRK erfüllen, denn bisher wurde nur ein sehr kleiner Anteil der Eingereichten Anträge von den Landesverbänden akzeptiert.